Gründung von Holzvermarktungsgesellschaften der Kommunen

Info zur künftigen Holzvermarktung ohne Hessen Forst

z.Z. werden im Umkreis Holzvermarktungsgenossenschaften mit Beteiligung div. Gemeinden gegründet, da aus kartellrechtlichen Gründen die Vermarktung von Hessen Forst nicht mehr sein darf. Dem Thema muss von verantwortlichen Politikern und auch uns erhöhte Aufmerksamkeit gewidmet werden.

Es muss unbedingt die Gemeinde/Stadt mit ihrem frei gewählten Hiebsatz Herr des Verfahrens sein,

d.h., es darf nicht im Vorfeld von jeder Gemeinde ein bestimmter Hiebsatz als Muss festgelegt sein, um in der Gesellschaft sein zu können, bzw. als Eintrittsbedingung.

Für die Holzaufkäufer wäre das natürlich eine größere Planungssicherheit, für die Kommunen die Katastrophe, denn sie müssten liefern, egal unter welchen Umständen.

Es muss unbedingte Transparenz herrschen, wer in den Gesellschaften das Sagen haben wird. Es darf nicht der verlängerte Arm der Holzindustrie sein.

Siehe auch „Martin Bertram“ zum Thema: Holzvermarktung