Am 01.01.2010 sind die neuen hessischen Richtlinien für die forstliche Förderung in Kraft getreten.
Förderanträge mit Einreichungsfristen können zum 1. März oder 1. September jeden Jahres gestellt werden.
Forstliche FörderungAm 01.01.2010 sind die neuen hessischen Richtlinien für die forstliche Förderung in Kraft getreten. Zur Sicherung der Nutz-, Schutz-, und Erholungsfunktion des Waldes, zur Sicherung seiner ökologischen Stabilität sowie zur Verbesserung der Produktions-, Arbeits- und Absatzbedingungen in der Forstwirtschaft können Maßnahmen in den Bereichen: A. Förderung der Erstaufforstung B. Förderung einer naturnahen Waldbewirtschaftung C. Förderung forstwirtschaftlicher Zusammenschlüsse D. Förderung der forstwirtschaftlichen Infrastruktur E. Förderung von Waldumweltmaßnahmen F. Förderung bei Kalamitäten gefördert werden. Die aktuellen Richtlinien und Antragsformulare finden Sie hier: Hessische Richtlinien für die forstliche Förderung |