Gefällter Habitatbaum am Walthersteich

Am Walthersteich (westlich von Trautheim), wurde von Hessen Forst, aus versehen, ein Habitatbaum gefällt. Eigentlich sollte er dann wenigstens im Wald verbleiben. So wurde es versprochen, und so steht es auch im Hessischen Waldgesetz.

Da lag doch der HabitatBaum! Jezt wurde er auch noch aus Versehen verkauft. Weg ist er. Konsequenzen? Keine!

Gründung von Holzvermarktungsgesellschaften der Kommunen

Info zur künftigen Holzvermarktung ohne Hessen Forst

z.Z. werden im Umkreis Holzvermarktungsgenossenschaften mit Beteiligung div. Gemeinden gegründet, da aus kartellrechtlichen Gründen die Vermarktung von Hessen Forst nicht mehr sein darf. Dem Thema muss von verantwortlichen Politikern und auch uns erhöhte Aufmerksamkeit gewidmet werden.

Es muss unbedingt die Gemeinde/Stadt mit ihrem frei gewählten Hiebsatz Herr des Verfahrens sein,

d.h., es darf nicht im Vorfeld von jeder Gemeinde ein bestimmter Hiebsatz als Muss festgelegt sein, um in der Gesellschaft sein zu können, bzw. als Eintrittsbedingung.

Für die Holzaufkäufer wäre das natürlich eine größere Planungssicherheit, für die Kommunen die Katastrophe, denn sie müssten liefern, egal unter welchen Umständen.

Es muss unbedingte Transparenz herrschen, wer in den Gesellschaften das Sagen haben wird. Es darf nicht der verlängerte Arm der Holzindustrie sein.

Siehe auch „Martin Bertram“ zum Thema: Holzvermarktung