Forstliche Förderung in Hessen

Am 01.01.2010 sind die neuen hessischen Richtlinien für die forstliche Förderung in Kraft getreten.

Förderanträge mit Einreichungsfristen können zum 1. März oder 1. September jeden Jahres gestellt werden.

Forstliche Förderung

Am 01.01.2010 sind die neuen hessischen Richtlinien für die forstliche Förderung in Kraft getreten. Zur Sicherung der Nutz-, Schutz-, und Erholungsfunktion des Waldes, zur Sicherung seiner ökologischen Stabilität sowie zur Verbesserung der Produktions-, Arbeits- und Absatzbedingungen in der Forstwirtschaft können Maßnahmen in den Bereichen:

A.     Förderung der Erstaufforstung

B.     Förderung einer naturnahen Waldbewirtschaftung

C.    Förderung forstwirtschaftlicher Zusammenschlüsse

D.    Förderung der forstwirtschaftlichen Infrastruktur

E.     Förderung von Waldumweltmaßnahmen

F.     Förderung bei Kalamitäten

gefördert werden. Die aktuellen Richtlinien und Antragsformulare finden Sie hier: Hessische Richtlinien für die forstliche Förderung

Holzeinschlag am Steigerts (Seeheim Jugenheim)

Nach einem heftigen Holzeinschlag in dem Steigertser Wald im letzten Winter wurde durch IMO Swiss ein Audit durchgeführt.  Der Audit Bericht liegt jetzt vor.

Grundlage für das Audit war ein Handout, das von Yvonne Albe bereitgestellt wurde.

Stellungnahme von HF zur Beschwerde von Frau Albe 

Yvonne Albe hat dazu ein Update darüber geben, was aus der Waldgeschichte um den Steigerts geworden ist.